RATGEBER
Ratgeber: Hörakustiker in meiner Nähe (2026)
Bevor du beim Hörakustiker einen Termin machst, klärst du Verordnung, Vertragspartner deiner Kasse sowie Zuzahlung und Mehrkosten, damit am Ende nichts überrascht.

So läuft es ab
- Verordnung holenBeim HNO-Arzt eine Verordnung ausstellen lassen, wenn deine Kasse sie verlangt.
- Betrieb wählenEinen Vertragspartner deiner Kasse aussuchen und dort den Termin vereinbaren.
- ProbetragenBeraten lassen, Geräte erproben und Mehrkosten nur schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
- Abrechnung klärenKlären, ob direkt mit der Kasse abgerechnet wird und wie du die Zuzahlung zahlst.
Ein Hörgerät über die gesetzliche Krankenversicherung braucht Vorarbeit. Zuerst klärst du, ob du eine ärztliche Verordnung benötigst: Laut Barmer ist sie bei der Erstversorgung nötig, bei einer Folgeversorgung nach sechs Versorgungsjahren nicht. Dann suchst du einen Hörakustiker, der Vertragspartner deiner Kasse ist. Brauchst du eine Verordnung, läuft die Untersuchung beim Arzt. Ob eine Online-Versorgung bezahlt wird, hängt von der Kasse ab: Laut Barmer ist sie ausgeschlossen, laut TK gibt es sie.
Bei einem Gerät ohne Aufzahlung zahlst du laut Barmer nur die gesetzliche Zuzahlung. Heute (Stand 16.10.2026) sind das nach § 61 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab 1. Januar 2027 gilt bei Hilfsmitteln laut TK und laut Bundestag eine Spanne von 7,50 bis 15 Euro. Wählst du mehr als das Notwendige, trägst du die Mehrkosten selbst und bestätigst sie laut Barmer mit deiner Unterschrift.
Vor dem Termin klärst du vier Dinge: Ist der Betrieb Vertragspartner deiner Kasse? Welches Gerät gibt es ohne Aufzahlung? Was kostet die Wunschausstattung samt Folgekosten? Wie lange kannst du probetragen? Laut Barmer und laut DAK ist die Erprobung mehrtägig, eine feste Zahl an Tagen nennen beide nicht. Frag den Betrieb nach der genauen Dauer und lass dir Zusagen schriftlich geben.
Quellen: BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Techniker Krankenkasse, Deutscher Bundestag, Techniker Krankenkasse
Alle Themen
- Hörgerät über die Kasse: Verordnung und Ablauf (2026) – Verordnung vom HNO-Arzt, Vertragspartner deiner Kasse, Ablauf beim Hörakustiker und was du nicht online erledigen kannst. Stand 16.10.2026.
- Hörgerät: Zuzahlung und Festbetrag, heute und 2027 – Was die Kasse beim Hörgerät zahlt und was du zuzahlst: Festbetrag, Zuzahlung heute (Stand 16.10.2026) und ab 01.01.2027, Belastungsgrenze, Batterien.
- Mehrkosten, Probetragen und Rechte beim Hörgerät (2026) – Gerät ohne Aufzahlung, Mehrkosten und Mehrkostenerklärung, Probetragen, deine Rechte und Fragen für den Termin beim Hörakustiker. Stand 16.10.2026.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Hörakustiker eine Verordnung?
Laut Barmer ja bei einer Erstversorgung sowie bei Verlust oder vorzeitiger Wiederversorgung innerhalb der ersten sechs Versorgungsjahre, ausgestellt vom HNO-Arzt. Bei einer Folgeversorgung nach sechs Versorgungsjahren ist laut Barmer keine Verordnung erforderlich. Laut AOK müssen Hörgeräte ärztlich verordnet werden. Frag deine Kasse, welche Regel für dich gilt. Mehr dazu →
Was zahle ich heute zu einem Hörgerät dazu?
Stand 16.10.2026 gelten nach § 61 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Laut Barmer sind das bei Hörgeräten 10,00 Euro je Hörgerät, direkt an den Vertragspartner. Laut TK zahlen Versicherte unter 18 Jahren keine Zuzahlungen. Mehr dazu →
Wie hoch ist die Zuzahlung ab 2027?
Ab 1. Januar 2027 gilt bei Hilfsmitteln laut TK (Stand 06.10.2026) eine Spanne von 7,50 bis 15 Euro statt 5 bis 10 Euro, je Verordnung. Der Bundestag hat die Erhöhung um 50 Prozent am 10. Juli 2026 verabschiedet. Den Betrag je Hörgerät für 2027 nennt keine abgerufene Quelle; frag deine Kasse. Mehr dazu →
Was ist eine Mehrkostenerklärung?
Laut Barmer bestätigst du damit nach der Beratung mit deiner Unterschrift, dass du dich für eine mehrkostenpflichtige Versorgung entscheidest. Gesetzlich musst du vor der Wahl über die Mehrkosten informiert werden, und die Beratung ist zu dokumentieren und von dir zu bestätigen (§ 127 Abs. 5 SGB V). Mehr dazu →
Kann ich Hörgeräte vorher probetragen?
Laut Barmer überlässt dir der Hörakustiker die Hörgeräte unverbindlich zu einer mehrtägigen Erprobung, laut DAK gehört ein mindestens mehrtägiger Alltagstest dazu. Eine feste Zahl an Tagen nennen diese Quellen nicht. Frag den Betrieb vorher, wie lange du probetragen kannst. Mehr dazu →
Kann ich ein Hörgerät komplett online bekommen?
Das hängt von deiner Kasse ab. Laut Barmer muss die Anpassung persönlich im Geschäft stattfinden, und eine Onlineversorgung ist von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Laut TK kannst du das Hörgerät über die ärztliche Praxis, online oder bei einem Unternehmen für Hörgeräte-Akustik bekommen. Die Verordnung stellt ein Arzt aus. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.