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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Mehrkosten, Probetragen und Rechte beim Hörgerät (2026)

Im Termin entscheidest du, ob du ein Gerät ohne Aufzahlung nimmst oder mehr zahlst. Hier steht, wie Mehrkosten und die Mehrkostenerklärung funktionieren, was beim Probetragen gilt und welche Rechte du hast. Wo die Quellen keine Zahl nennen, sagt die Seite das offen.

Gerät ohne Aufzahlung

Laut Barmer ist der Hörakustiker verpflichtet, dir mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Laut AOK ist er vertraglich dazu verpflichtet, mindestens ein Hörgerät ohne Aufzahlung anzubieten, und rechnet die Kosten direkt mit der Kasse ab. Laut Barmer heißt mehrkostenfrei: Außer der gesetzlichen Zuzahlung entstehen dir keine weiteren Kosten.

Quellen: BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse

Mehrkosten und Mehrkostenerklärung

Wählst du Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, trägst du die Mehrkosten und die dadurch bedingten höheren Folgekosten selbst (§ 33 SGB V). Laut Barmer gilt das auch für Reparaturen und Wartungsleistungen an dem Gerät, das du gewählt hast.

Vor deiner Wahl muss man dich über die Mehrkosten informieren, und die Beratung ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und durch deine Unterschrift zu bestätigen (§ 127 Abs. 5 SGB V). Laut Barmer bestätigst du eine mehrkostenpflichtige Versorgung nach der Beratung auf einer Mehrkostenerklärung mit deiner Unterschrift.

Unterschreib erst, wenn Preis und Folgekosten schriftlich vor dir liegen. Frag auch, woraus sich die Mehrkosten zusammensetzen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), BARMER, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Probetragen im Alltag

Laut Barmer überlässt dir der Hörakustiker die Hörgeräte unverbindlich zu einer mehrtägigen Erprobung, damit du sie in alltäglichen Situationen und in deinem gewohnten Umfeld testen kannst. Laut AOK führt der Hörakustiker nach Vorlage der Verordnung eine Erprobung verschiedener Geräte mit dir durch. Laut DAK gehört ein mindestens mehrtägiger Alltagstest des Gerätes zur Versorgung.

Eine feste Zahl an Tagen nennen diese Kassenseiten nicht. Frag den Betrieb vor dem Termin, wie lange du probetragen kannst, und lass dir längere Zeiten schriftlich geben.

Quellen: BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse, DAK-Gesundheit

Deine Rechte

Bei der Wahl des Betriebs bist du frei, solange er Vertragspartner deiner Krankenkasse ist. Vertragsärzte und Kassen dürfen Verordnungen grundsätzlich keinem bestimmten Leistungserbringer zuweisen; Ausnahmen gelten, wenn das Gesetz etwas anderes bestimmt oder im Einzelfall aus medizinischen Gründen eine Empfehlung geboten ist (§ 33 Abs. 6 SGB V).

Zum Anspruch gehören auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln (§ 33 SGB V). Die wichtigsten Rechte auf einen Blick:

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Techniker Krankenkasse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Fragen für den Termin

Diese Fragen klärst du am besten schon bei der Terminvereinbarung, jedenfalls vor deiner Unterschrift:

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), AOK – Die Gesundheitskasse, BARMER, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Was die Quellen offen lassen

Nicht in den abgerufenen Quellen stehen die Gültigkeitsdauer der Verordnung, eine feste Zahl an Tagen fürs Probetragen, die Zuzahlung je Hörgerät ab 2027 und die konkreten Festbetrags- oder Vertragspreise deiner Kasse. Auch ob jede Kasse einen Online-Weg bezahlt, ist offen: Laut Barmer ist er von der Kostenübernahme ausgeschlossen, laut TK kannst du das Hörgerät auch online bekommen. Frag in diesen Punkten deine Kasse und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Quellen: BARMER, Techniker Krankenkasse, Techniker Krankenkasse

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.