RATGEBER · STAND 16.10.2026
Mehrkosten, Probetragen und Rechte beim Hörgerät (2026)
Im Termin entscheidest du, ob du ein Gerät ohne Aufzahlung nimmst oder mehr zahlst. Hier steht, wie Mehrkosten und die Mehrkostenerklärung funktionieren, was beim Probetragen gilt und welche Rechte du hast. Wo die Quellen keine Zahl nennen, sagt die Seite das offen.
Gerät ohne Aufzahlung
Laut Barmer ist der Hörakustiker verpflichtet, dir mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Laut AOK ist er vertraglich dazu verpflichtet, mindestens ein Hörgerät ohne Aufzahlung anzubieten, und rechnet die Kosten direkt mit der Kasse ab. Laut Barmer heißt mehrkostenfrei: Außer der gesetzlichen Zuzahlung entstehen dir keine weiteren Kosten.
Quellen: BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse
Mehrkosten und Mehrkostenerklärung
Wählst du Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, trägst du die Mehrkosten und die dadurch bedingten höheren Folgekosten selbst (§ 33 SGB V). Laut Barmer gilt das auch für Reparaturen und Wartungsleistungen an dem Gerät, das du gewählt hast.
Vor deiner Wahl muss man dich über die Mehrkosten informieren, und die Beratung ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und durch deine Unterschrift zu bestätigen (§ 127 Abs. 5 SGB V). Laut Barmer bestätigst du eine mehrkostenpflichtige Versorgung nach der Beratung auf einer Mehrkostenerklärung mit deiner Unterschrift.
Unterschreib erst, wenn Preis und Folgekosten schriftlich vor dir liegen. Frag auch, woraus sich die Mehrkosten zusammensetzen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), BARMER, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Probetragen im Alltag
Laut Barmer überlässt dir der Hörakustiker die Hörgeräte unverbindlich zu einer mehrtägigen Erprobung, damit du sie in alltäglichen Situationen und in deinem gewohnten Umfeld testen kannst. Laut AOK führt der Hörakustiker nach Vorlage der Verordnung eine Erprobung verschiedener Geräte mit dir durch. Laut DAK gehört ein mindestens mehrtägiger Alltagstest des Gerätes zur Versorgung.
Eine feste Zahl an Tagen nennen diese Kassenseiten nicht. Frag den Betrieb vor dem Termin, wie lange du probetragen kannst, und lass dir längere Zeiten schriftlich geben.
Quellen: BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse, DAK-Gesundheit
Deine Rechte
Bei der Wahl des Betriebs bist du frei, solange er Vertragspartner deiner Krankenkasse ist. Vertragsärzte und Kassen dürfen Verordnungen grundsätzlich keinem bestimmten Leistungserbringer zuweisen; Ausnahmen gelten, wenn das Gesetz etwas anderes bestimmt oder im Einzelfall aus medizinischen Gründen eine Empfehlung geboten ist (§ 33 Abs. 6 SGB V).
Zum Anspruch gehören auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln (§ 33 SGB V). Die wichtigsten Rechte auf einen Blick:
- Freie Wahl unter den Vertragspartnern deiner Kasse (§ 33 Abs. 6 SGB V).
- Mindestens ein Gerät ohne Aufzahlung (laut Barmer, laut AOK).
- Information über Mehrkosten vor der Wahl, dokumentiert und von dir unterschrieben (§ 127 Abs. 5 SGB V).
- Keine Zuzahlung unter 18 Jahren (laut TK).
- Bescheinigung der Kasse, wenn du die Belastungsgrenze erreichst (§ 62 SGB V).
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Techniker Krankenkasse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fragen für den Termin
Diese Fragen klärst du am besten schon bei der Terminvereinbarung, jedenfalls vor deiner Unterschrift:
- Ist der Betrieb Vertragspartner meiner Krankenkasse?
- Welches Hörgerät bekomme ich ohne Aufzahlung?
- Was kostet mein Wunschgerät insgesamt, und was kommt bei Reparatur und Wartung dazu?
- Bekomme ich die Mehrkosten schriftlich, bevor ich die Mehrkostenerklärung unterschreibe?
- Wie lange kann ich zur Probe tragen?
- Wird direkt mit meiner Kasse abgerechnet, und wie zahle ich die Zuzahlung?
- Brauche ich in meinem Fall eine neue Verordnung oder einen Kostenvoranschlag?
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), AOK – Die Gesundheitskasse, BARMER, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Was die Quellen offen lassen
Nicht in den abgerufenen Quellen stehen die Gültigkeitsdauer der Verordnung, eine feste Zahl an Tagen fürs Probetragen, die Zuzahlung je Hörgerät ab 2027 und die konkreten Festbetrags- oder Vertragspreise deiner Kasse. Auch ob jede Kasse einen Online-Weg bezahlt, ist offen: Laut Barmer ist er von der Kostenübernahme ausgeschlossen, laut TK kannst du das Hörgerät auch online bekommen. Frag in diesen Punkten deine Kasse und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Quellen: BARMER, Techniker Krankenkasse, Techniker Krankenkasse
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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